|
Archiv von Texten
Urlaubszeit
ist Reisezeit
Viele Leute wollen ihre vierbeinigen Begleiter auch oder erst recht im
Urlaub nicht vermissen. Das kann man gut verstehen. Schließlich
sind unsere Haustiere auch Familienmitglieder.
Die Fahrt zum Urlaubsort sollte in der Nacht oder in den frühen Morgenstunden
erfolgen. So kann man die Ruhephasen der Tiere und die Dunkelheit im Fahrzeug
nutzen, um Unruhe und Aufregung möglichst zu vermeiden. Zudem spielen
Belüftung und Temperatur im Auto oder Wohnmobil eine wichtige Rolle.
In den Reisepausen brauchen die Tiere genügend Wasser, geringfügig
Futter und etwas Bewegung. Eine Reiseapotheke sollte etwas gegen Durchfall
und/oder Erbrechen, eine Wundsalbe, ein Beruhigungsmittel, eine Zeckenzange,
Augentropfen und ein Mittel gegen blutsaugende Parasiten enthalten. Bitte
sprechen sie den Einsatz dieser Wirkstoffe im Vorfeld mit ihrer Tierärztin
bzw. ihrem Tierarzt ab.
Soll der Urlaub im Ausland stattfinden, müssen für die Gesunderhaltung
der mitreisenden Haustiere ein paar Besonderheiten beachtet werden.
Reisekrankheiten werden durch Erreger verursacht, die in Deutschland sehr
selten oder gar nicht anzutreffen sind. Demzufolge entwickeln sich daraus
Erkrankungsformen, die nicht alltäglich sind, und deren Ursache ohne
genaue Kenntnis der Begleitumstände nicht ohne weiteres erkannt werden.
Es handelt sich hier hauptsächlich um die Krankheiten: Leishmaniose,
Ehrlichiose und Haemobartonellose mit bakteriellen Erregern. Die Babesiose
wird durch einzellige Blutparasiten verursacht. Bei der Dirofilariose
handelt es sich um den Befall mit Herzwürmern. Die Übertragung
der erwähnten Krankheiten erfolgt durch Zecken oder Flöhe bzw.
Mücken. Also immer blutsaugende Vektoren.
Vorwiegend erstreckt sich das Vorkommen dieser Krankheiten auf den Mittelmeerraum
im weitesten Sinne: Spanien, Portugal, Frankreich, Italien, Griechenland,
Türkei. Weiterhin werden das Balkangebiet und Ungarn angegeben. Für
einige Erkrankungen ist sogar eine weltweite Verbreitung beschrieben.
Für Ehrlichien und Babesien werden auch einige Neuerkrankungen in
Deutschland, nach neuesten Erkenntnissen auch Sachsen-Anhalt und Brandenburg,
angegeben, ohne vorherigen Auslandsaufenthalt. Das hat durchaus damit
zu tun, daß Vektoren verschleppt werden oder daß durch klimatische
Veränderungen die Erreger ihren Lebensraum verschieben.
In der Regel gehen diese Erkrankungen einher mit Fieberschüben -
tlw. sehr hoch, gestörtes Allgemeinbefinden, Hautveränderungen,
allg. Blutungsneigung, Atemnot und im weiteren Verlauf Herz-, Leber- und
Nierenfunktionsstörungen mit Abmagerung und Tod.
Einen hundertprozentigen Schutz gibt es natürlich nicht. Impfungen
sind noch nicht erhältlich.
Wenn man allerdings ein paar Regeln einhält, kann eine Ansteckung
wirksam verhütet werden. In offenen Gegenden muß das Tier immer
in Ruf- und Sichtweite gehalten werden. Städtischen oder ländlichen
Raum mit vielen herrenlosen, umherstreunenden Tieren und/oder mit offensichtlich
unhygienischen Verhältnissen, sollte man unbedingt meiden. Es gibt
Arzneimittel, die bewirken, daß blutsaugende Parasiten am Tier absterben.
Sie können als Lösung für die Haut, als Spray, als Puder,
als Shampoo oder oral, spätestens eine Woche vor Antritt der Reise,
angewandt werden.
Zeigt das Tier nach der Urlaubsreise Krankheitsanzeichen, ist der Weg
zur Tierärztin bzw. zum Tierarzt geboten. Es gibt wirksame Labortests,
mit denen man auf das Vorliegen einer Reisekrankheit testen kann. Allein
die rechtzeitige Erkennung ist für eine erfolgreiche Therapie sehr
wichtig.
Die Verordnung (EG) Nr. 998/2003 des Europäischen Parlamentes und
des Rates sieht vor, für die Verbringung von Tieren Heimtierausweise
auszustellen. Sie gilt seit Juli 2004 und war mit einer Übergangsperiode
bis Oktober 2004 versehen. Danach hat jeder Tierbesitzer die Pflicht,
für sein Haustier auf einer Auslandsreise einen EU-Heimtierausweis
mitzuführen. Die Ausstellung eines EU-Heimtierausweises erfolgt durch
Tierärztinnen und Tierärzte, die über eine diesbezügliche
Ermächtigung verfügen. Entsprechende Impfungen dürfen nicht
jünger als 30 Tage und nicht älter als 1 Jahr sein. Zudem ist
eine eindeutige Kennzeichnung durch Tätowierung oder mikroelektronischen
Chip erforderlich. Beachten sie bitte auch die besonderen Bedingungen
beim Grenzübertritt nach Osteuropa, Skandinavien, Baltikum, Irland
und die britischen Inseln. Bei Unklarheiten zur angesprochenen Problematik
kann ihre Tierärztin oder ihr Tierarzt sie entsprechend beraten.
|
|