Firmenvorstellung    Leistungsangebot    Archiv von Texten    Kontakt    Impressum

 

Archiv von Texten

Urlaubszeit ist Reisezeit
Viele Leute wollen ihre vierbeinigen Begleiter auch oder erst recht im Urlaub nicht vermissen. Das kann man gut verstehen. Schließlich sind unsere Haustiere auch Familienmitglieder.
Die Fahrt zum Urlaubsort sollte in der Nacht oder in den frühen Morgenstunden erfolgen. So kann man die Ruhephasen der Tiere und die Dunkelheit im Fahrzeug nutzen, um Unruhe und Aufregung möglichst zu vermeiden. Zudem spielen Belüftung und Temperatur im Auto oder Wohnmobil eine wichtige Rolle. In den Reisepausen brauchen die Tiere genügend Wasser, geringfügig Futter und etwas Bewegung. Eine Reiseapotheke sollte etwas gegen Durchfall und/oder Erbrechen, eine Wundsalbe, ein Beruhigungsmittel, eine Zeckenzange, Augentropfen und ein Mittel gegen blutsaugende Parasiten enthalten. Bitte sprechen sie den Einsatz dieser Wirkstoffe im Vorfeld mit ihrer Tierärztin bzw. ihrem Tierarzt ab.
Soll der Urlaub im Ausland stattfinden, müssen für die Gesunderhaltung der mitreisenden Haustiere ein paar Besonderheiten beachtet werden.
Reisekrankheiten werden durch Erreger verursacht, die in Deutschland sehr selten oder gar nicht anzutreffen sind. Demzufolge entwickeln sich daraus Erkrankungsformen, die nicht alltäglich sind, und deren Ursache ohne genaue Kenntnis der Begleitumstände nicht ohne weiteres erkannt werden.
Es handelt sich hier hauptsächlich um die Krankheiten: Leishmaniose, Ehrlichiose und Haemobartonellose mit bakteriellen Erregern. Die Babesiose wird durch einzellige Blutparasiten verursacht. Bei der Dirofilariose handelt es sich um den Befall mit Herzwürmern. Die Übertragung der erwähnten Krankheiten erfolgt durch Zecken oder Flöhe bzw. Mücken. Also immer blutsaugende Vektoren.

Vorwiegend erstreckt sich das Vorkommen dieser Krankheiten auf den Mittelmeerraum im weitesten Sinne: Spanien, Portugal, Frankreich, Italien, Griechenland, Türkei. Weiterhin werden das Balkangebiet und Ungarn angegeben. Für einige Erkrankungen ist sogar eine weltweite Verbreitung beschrieben.
Für Ehrlichien und Babesien werden auch einige Neuerkrankungen in Deutschland, nach neuesten Erkenntnissen auch Sachsen-Anhalt und Brandenburg, angegeben, ohne vorherigen Auslandsaufenthalt. Das hat durchaus damit zu tun, daß Vektoren verschleppt werden oder daß durch klimatische Veränderungen die Erreger ihren Lebensraum verschieben.
In der Regel gehen diese Erkrankungen einher mit Fieberschüben - tlw. sehr hoch, gestörtes Allgemeinbefinden, Hautveränderungen, allg. Blutungsneigung, Atemnot und im weiteren Verlauf Herz-, Leber- und Nierenfunktionsstörungen mit Abmagerung und Tod.
Einen hundertprozentigen Schutz gibt es natürlich nicht. Impfungen sind noch nicht erhältlich.
Wenn man allerdings ein paar Regeln einhält, kann eine Ansteckung wirksam verhütet werden. In offenen Gegenden muß das Tier immer in Ruf- und Sichtweite gehalten werden. Städtischen oder ländlichen Raum mit vielen herrenlosen, umherstreunenden Tieren und/oder mit offensichtlich unhygienischen Verhältnissen, sollte man unbedingt meiden. Es gibt Arzneimittel, die bewirken, daß blutsaugende Parasiten am Tier absterben. Sie können als Lösung für die Haut, als Spray, als Puder, als Shampoo oder oral, spätestens eine Woche vor Antritt der Reise, angewandt werden.
Zeigt das Tier nach der Urlaubsreise Krankheitsanzeichen, ist der Weg zur Tierärztin bzw. zum Tierarzt geboten. Es gibt wirksame Labortests, mit denen man auf das Vorliegen einer Reisekrankheit testen kann. Allein die rechtzeitige Erkennung ist für eine erfolgreiche Therapie sehr wichtig.

Die Verordnung (EG) Nr. 998/2003 des Europäischen Parlamentes und des Rates sieht vor, für die Verbringung von Tieren Heimtierausweise auszustellen. Sie gilt seit Juli 2004 und war mit einer Übergangsperiode bis Oktober 2004 versehen. Danach hat jeder Tierbesitzer die Pflicht, für sein Haustier auf einer Auslandsreise einen EU-Heimtierausweis mitzuführen. Die Ausstellung eines EU-Heimtierausweises erfolgt durch Tierärztinnen und Tierärzte, die über eine diesbezügliche Ermächtigung verfügen. Entsprechende Impfungen dürfen nicht jünger als 30 Tage und nicht älter als 1 Jahr sein. Zudem ist eine eindeutige Kennzeichnung durch Tätowierung oder mikroelektronischen Chip erforderlich. Beachten sie bitte auch die besonderen Bedingungen beim Grenzübertritt nach Osteuropa, Skandinavien, Baltikum, Irland und die britischen Inseln. Bei Unklarheiten zur angesprochenen Problematik kann ihre Tierärztin oder ihr Tierarzt sie entsprechend beraten.